214 Z. 37 f./VI und 215 Z. 5 ff.). Angesichts der erfolgten parteiöffentlichen Einvernahme von I.________ stösst das Vorbringen der Verteidigung ins Leere. Es kann nach Ansicht der Kammer auf seine Aussagen sowie die übrigen den Beschuldigten belastenden Beweismittel abgestellt werden. Der angeklagte Sachverhalt ist damit erstellt. 12.17 Zum Vorwurf der Beschimpfung (AKS Ziff. I.7.8) 12.17.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 22. Oktober 2020 um ca. 22:15 Uhr in .________, .________, die Polizisten L.________, M.________ und N.____