12.15.4 Würdigung der Kammer Es kann auf die vorinstanzlichen Ausführungen, die allgemeine Beweiswürdigung (vgl. Ziff. 10 f. hiervor) und die Ausführungen betreffend AKS Ziff. I.6.3 (vgl. Ziff. 12.9.4 hiervor) verwiesen werden. Der Beschuldigte hat den Vorfall im Rahmen der Berufungsverhandlung sodann eingestanden. Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt. 12.16 Zum Vorwurf der Beschimpfung (AKS Ziff. I.7.7) 12.16.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 27. September 2020 um ca. 00:15 Uhr auf dem Transport vom .________ auf die Polizeiwache den Polizisten I.________