42 Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts dieselben Beweismittel wie betreffend AKS Ziff. I.6.3 vor. Es wird entsprechend auf die unter Ziff. 12.9.2 dargelegten Beweismittel verwiesen. 12.15.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog betreffend AKS Ziff. I.7.6. das Folgende (pag. 114/VII, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): In Bezug auf Ziff