mit den Worten «Vaffanculo» und «Rassisten» beschimpft. 12.14.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts dieselben Beweismittel wie betreffend AKS Ziff. I.6.2 vor. Es wird entsprechend auf die in Ziff. 12.8.2 aufgeführten Beweismittel verwiesen. 12.14.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz führte beweiswürdigend das Folgende aus (pag. 114/VII, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Bezüglich Ziff. 7.5 der Anklageschrift kann aufgrund der Parallelität der Ereignisse grundsätzlich auf die Ausführungen unter Erwägung III.2.6.3 zu Ziff. 6.2 verwiesen werden.