12.13.4 Würdigung der Kammer Die Kammer kann sich den Ausführungen der Vorinstanz vollumfänglich anschliessen. Ergänzend ist festzuhalten, dass der Beschuldigte den Vorfall anlässlich der Berufungsverhandlung eingestand (vgl. Ziff. 10 hiervor). Der angeklagte Sachverhalt ist erstellt. 12.14 Zum Vorwurf der Beschimpfung (AKS Ziff. I.7.5) 12.14.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 10. Juli 2020 um ca. 19:00 Uhr auf der .________ in Bern sowie auf der Polizeiwache .________ die Polizisten G.________ und H.________ mit den Worten «Vaffanculo» und «Rassisten» beschimpft.