12.13.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts dieselben Beweismittel wie betreffend AKS Ziff. I.6.1 vor. Es wird entsprechend auf die in Ziff. 12.7.2 aufgeführten Beweismittel verwiesen. 12.13.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt als erstellt und erwog was folgt (pag. 114/VII, S. 27 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung):