12.10.4 Würdigung der Kammer Die Kammer schliesst sich den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz vollumfänglich an. Im Weiteren kann auf die allgemeine Beweiswürdigung verwiesen werden. Der Beschuldigte hat den Sachverhalt anlässlich der Berufungsverhandlung – wie bereits im Vorverfahren – eingestanden (vgl. Ziff. 10 f. hiervor). In Übereinstimmung mit der Vorinstanz erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt als erstellt. 12.11 Zum Vorwurf der Beschimpfung (AKS Ziff. I.7.2) 12.11.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 1. Mai 2020 um ca. 16:00 Uhr in .