11 hiervor). Die Kammer erachtet somit auch den angeklagten Sachverhalt betreffend AKS Ziff. I.6.3 als erstellt. 12.10 Zum Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (AKS Ziff. I.6.5) 12.10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird am 27. Juli 2021 um 16:20 Uhr in .________, .________, zum Nachteil des Polizisten X.________ folgendes Verhalten vorgeworfen: Aufgrund der gegen den Beschuldigten verfügten Ausgrenzung für die Innenstadt .________, sei er durch die Polizei auf dem Vorplatz der .________ kontrolliert worden.