Nachdem der Beschuldigte in das Regionalgefängnis verbracht worden sei, habe er versucht, dem Polizisten eine Kopfnuss zu erteilen. 12.9.2 Beweismittel Zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts liegen der Kammer die gleichen Beweismittel wie zur Beurteilung des Vorwurfs der Sachbeschädigung gemäss AKS Ziff. 3.1 vor. Es wird entsprechend auf die in Ziff. 12.2.2 aufgeführten Beweismittel verwiesen. 12.9.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog das Folgende (pag. 112/VII; S. 25 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Der angeklagte Sachverhalt stimmt mit den Anzeige- und Berichtsrapporten überein.