Bei der Kontrolle habe er versucht, den Polizisten H.________ zu schlagen, so dass dieser den Beschuldigten gemeinsam mit der Polizistin G.________ habe festhalten müssen. Dabei habe der Beschuldigte der Polizistin G.________ derart fest in den Bauch geklemmt, so dass die Polizistin ein Hämatom am Bauch erlitten habe. 12.8.2 Beweismittel Der Kammer liegen folgende Beweismittel vor: Der Anzeigerapport vom 21. September 2020 (pag. 231 ff./II), der Berichtsrapport von G.________ vom 25. August 2020 (pag. 240 f./II), der Berichtsrapport von H.________ vom 14. Juli 2020 (pag.