Dem Berichtsrapport von F.________ ist zu entnehmen, dass der Beschuldigte bei der Verschiebung zu Fuss von der Polizeiwache .________ zum Patrouillenfahrzug Handschellen getragen habe. Plötzlich sei der Beschuldigte bei der Verschiebung nach hinten gesprungen sei und mit dem Kopf wuchtartig in Richtung seines Gesichtes gestossen habe. Dieser Kopfnuss habe er ausweichen können. Sie seien weitergelaufen und plötzlich habe er mit dem Bein nach hinten ausgeschlagen und ihn am rechten Knie getroffen. Glücklicherweise sei er nicht verletzt worden. Währenddessen habe der Beschuldigte ihn mehrmals mit dem Wort «Vaffanculo» beschimpft.