Dann habe er ihn an sich gezogen, damit er nicht nochmals habe ausschlagen können. Dann habe er [der Beschuldigte] ihm eine Kopfnuss gegeben und ihn ins Gesicht schlagen wollen. Er habe ihn aber nicht richtig erwischt. Dann hätten sie ihn ins Auto verladen und auf der Polizeiwache .________ in eine Zelle gesperrt (pag. 209 Z. 5 ff./VI). Den Inhalt seines Berichtsrapports vom 11. Januar 2021 bestätigte F.________, gab aber leichte Unsicherheiten hinsichtlich des chronologischen Ablaufs zu, namentlich, ob er vom Beschuldigten zuerst die Kopfnuss und dann den Kick oder umgekehrt erhalten habe (pag. 209 Z. 33 ff./VI). Dem Berichtsrapport von F.___