__ eingedrungen ist. Angesichts der Freisprüche von den Anschuldigungen des Diebstahls und der Sachbeschädigung erachtet die Kammer hingegen weder als erstellt, dass er zur Begehung eines Diebstahls, noch, dass er gewaltsam in die Räumlichkeiten eingedrungen ist. Vielmehr ist davon auszugehen, dass er dort nächtigte. 12.7 Zum Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (AKS Ziff. I.6.1) 12.7.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird am 20. Juni 2020 von 11:40 Uhr bis ca. 13:50 Uhr in .________, .________, Polizeiwache .