32 12.6.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, zwischen dem 30. März 2020, 15:00 Uhr und dem 30. April 2020, 10:00 Uhr in .________ .________ (Geschäft «P.________»), gegen den Willen der Berechtigten zur Begehung eines Diebstahls gewaltsam in die Räumlichkeiten des Geschäfts P.________ eingedrungen zu sein. 12.6.2 Beweismittel Zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts liegen der Kammer die gleichen Beweismittel wie zur Beurteilung des Vorwurfs des Diebstahls vor.