Zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs (AKS Ziff. I.5.1) 12.4.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe in der Zeit von 29. Mai 2018 bis 31. Mai 2018 in .________, das Wohnmobil von W.________ betreten und sich darin gegen den Willen der Berechtigten aufgehalten. 12.4.2 Beweismittel Der Kammer liegen zur Beurteilung des angeklagten Sachverhalts folgende Beweismittel vor: Der Anzeigerapport vom 21. Juni 2018 (pag. 9 ff./IV), der Nachtrag zum Anzeigerapport vom 30. August 2018 (pag. 16/IV), der Rapport KTD vom 4. Juli 2018 (pag. 64/IV), die Einvernahmen des Beschuldigten vom 11. Juli 2018 (pag.