30 einzig erstellen lässt, dass sich der Beschuldigte im Geschäft der P.________ SA aufgehalten hat. Weitergehende Beweismittel oder Indizien, die die Täterschaft des Beschuldigten hinsichtlich der Sachbeschädigung belegen würden, liegen keine vor. Folglich kann dem Beschuldigten die Sachbeschädigung nicht zugerechnet werden und er ist vom Vorwurf der Sachbeschädigung freizusprechen. 12.4 Zum Vorwurf des Hausfriedensbruchs (AKS Ziff.