12.3.2 Beweismittel Der Kammer liegen die gleichen Beweismittel wie zur Beurteilung des Vorwurfs des Diebstahls vor. Es wird entsprechend auf die in Ziff. 12.1.2 aufgeführten Beweismittel verwiesen. 12.3.3 Würdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete den angeklagten Sachverhalt betreffend AKS Ziff. I.3.2 als erstellt und führte beweiswürdigend das Folgende aus (pag. 105 f./VII, S. 18 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Bezüglich der angeklagten Sachbeschädigung kann dem Anzeigerapport vom 20.07.2020 (pag.