29 gende rechtliche Würdigung des Sachverhalts spielt es keine Rolle, ob die Gegenstände beschädigt oder zerstört wurden, zumal beide Varianten den Tatbestand grundsätzlich zu erfüllen vermögen. Angesichts des geltend gemachten Schadenersatzes von CHF 539.45 durch den Straf- und Zivilkläger 3 (K.________) kann jedoch von einer Zerstörung der Gegenstände ausgegangen werden. Die Kammer erachtet den angeklagten Sachverhalt als erstellt. 12.3 Zum Vorwurf der Sachbeschädigung (AKS Ziff.