Dieser habe angegeben, dass der Beschuldigte im Duschraum randaliert und dabei einen Abfalleimer sowie einen Wandspiegel zerstört habe. Die Beschädigungen hätten durch die Polizei so festgestellt werden können und seien auch fotografiert worden (pag. 312 f./II). Gemäss E-Mail vom 19. bzw. 30.08.2021 (pag. 329/2/II) seien die Fotos aber mittlerweile gelöscht worden, bestätigt aber, dass ein Schaden von rund CHF 540.00 entstanden sei. Dem Berichtsrapport vom 22.08.2020 ist – ausser der eingegangenen Meldung – nichts zur Beschädigung zu entnehmen. Anlässlich der Einvernahme von J.______