Das gestohlene Diebesgut kann ihm mangels entsprechenden Beweises nicht zugerechnet werden. Der angeklagte Sachverhalt ist folglich nicht erstellt und der Beschuldigte ist vom Vorwurf des Diebstahls freizusprechen. 12.2 Zum Vorwurf der Sachbeschädigung (AKS Ziff. I.3.1) 12.2.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe am 16. August 2020 nachmittags in .________, .________, in der Dusche der Kollektivunterkunft .________ randaliert und dabei einen Abfalleimer und einen Wandspiegel zerstört. 12.2.2 Beweismittel Der Kammer liegen folgende Beweismittel vor: