Er scheint jedoch trotz seiner misslichen Lage seinen Lebensunterhalt nicht mit regelmässigen (Laden-) Diebstählen zu bestreiten. So wurde denn auch das Verfahren gegen den Beschuldigten betreffend die Vorwürfe des Raubes und der Einbruchdiebstähle z.N. diverser Geschädigter von der Staatsanwaltschaft mangels Tatverdachts eingestellt (pag. 184 ff./V). Insofern erscheint es durchaus zweifelhaft, ob der Beschuldigte tatsächlich der Täter bzw. Tatbeteiligter am Diebstahl war.