27 als unwahrscheinlich bezeichnet werden. So gab er in seiner Einvernahme vom 10. September 2020 an, sein Handy sei ihm gestohlen worden (pag. 318 Z. 44 f./II). In seiner Einvernahme vom 22. September 2020 gab er erneut von sich aus zu Protokoll, sein Telefon sei ihm gestohlen worden. Dies sei vor etwa 20 Tagen geschehen. Die Frau, welche es geklaut habe, habe er seither nicht mehr gesehen. Er habe der Polizei gesagt, dass sein Telefon geklaut worden sei. Diese hätten aber nichts unternommen (pag. 37 Z. 82 ff./V).