26 geltend gemacht, dass er das Geschäft vor Beginn der Corona-Massnahmen jemals besucht hatte, noch ist es wahrscheinlich, dass die Bierdose, die neben einem Kleiderständer am Boden stand, seit Massnahmenbeginn und damit über einen Monat im Geschäft verblieb. Weiter spricht auch das Trinkverhalten des Beschuldigten dafür, dass es seine Bierdose war, die im Geschäft aufgefunden wurde. So ist bekannt, dass er jeweils Dosenbiere trank und dies – dem allgemeinen Beweisergebnis folgend (vgl. Ziff. 11 hiervor) – in grossen Mengen.