Letzteres wird – wie gesagt – vom Gericht grundsätzlich nicht in Abrede gestellt. Wie vorliegend eine Wanderung hätte stattfinden sollen oder weshalb eine Platzierung der DNA-Spur hätte vorgenommen werden sollen, erschliesst sich dem Gericht nicht. Die für das Gericht wahrscheinlichste Erklärung scheint vielmehr die Anwesenheit des Beschuldigten im Geschäftslokal zu sein. Zum einen ist das Geschäft zu Beginn der Covid-19-Massnahmen geschlossen und erst bei Meldungseingang des Einbruchs wieder durch das Personal betreten worden (pag.