Anlässlich seiner Einvernahme vom 22.09.2020 gab der Beschuldigte an, dass er rauche und trinke – vornehmlich Bier aus Dosen (pag. 037/V Z 61, 64 f.). Ferner gab er an, dass ihm etwa 20 Tage vor der Einvernahme sein Telefon gestohlen worden sei – an seine Telefonnummer könne er sich nicht erinnern (pag. 036/V Z 86 ff.). An das Geschäft, in welchem der Einbruchdiebstahl stattgefunden hat, könne er sich auch nicht erinnern (pag. 038/V Z 113). Wie seine DNA ins Geschäft gekommen sei, könne er sich nicht erklären (pag. 308/V Z 124). Auch weitere Fragen zur Sache werden mit Nichtwissen beantwortet (pag. 038/V Z 135 ff.).