12. Konkrete Beweiswürdigung zu den einzelnen Vorwürfen 12.1 Zum Vorwurf des Diebstahls (AKS Ziff. I.1) 12.1.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 30. März 2020, 15:00 Uhr und dem 30. April 2020, 10:00 Uhr in .________, .________, ins Kleidergeschäft Geschäft «P.________» unbefugt eingedrungen zu sein und diverse Gegenstände (zwei Babyphones, ein Mobile, eine Kinderjacke, vier Trainerhosen sowie Bargeld) entwendet zu haben. Die gesamte Deliktssumme belaufe sich auf ca. CHF 745.60. 12.1.2 Beweismittel Wie der Vorinstanz liegen der Kammer folgende Beweismittel vor: