Polizist J.________ musste sich anschliessend während Monaten in ärztliche Behandlung begeben; - dass er ganz allgemein ein Benehmen an den Tag legte, welches unangemessen und unanständig war (herumpöbeln, Schnapsflasche werfen, Passanten anspucken etc.) und die öffentliche Sicherheit und Ordnung störte.