Darüber hinaus ist aufgrund der Aussagen des Beschuldigten sowie der weitestgehend übereinstimmenden Polizeirapporte und objektiven Beweismittel erstellt: - dass er die Polizistinnen und Polizisten zum Teil tätlich angegangen ist bzw. versucht hat, diese zu verletzen; - dass er die Polizistinnen und Polizisten mit Wörtern wie «Vaffanculo» und «Rassisten» beschimpft hat; - dass er dem Polizisten J.________ ins Gesicht gespuckt hat und so bei diesem die Gefahr bestand, dass der Polizist mit Hepatitis B angesteckt wird (pag. 328/II) Polizist J.__