405/I [Bild pag. 412/I], 425/I [offen in der Jackentasche; Sackmesser sichergestellt], 312/II [Sackmesser sichergestellt], 51/VI und 59/VI [Küchenmesser in Hosentasche]); - dass er einmal bei der Anhaltung eine ca. 30cm lange Stichel/Ahle auf sich trug (pag. 112 f./IV diese wurde der Vernichtung zugeführt, vgl. pag. 118/IV).