Im Laufe der Zeit erfolgte die Wiedererkennung durch die Polizistinnen und Polizisten, welche den Beschuldigten aufgrund seines überdurchschnittlich auffälligen Verhaltens mit der Zeit bestens kannten. Das durch die Polizisten rapportierte auffällige und nur schwer kontrollierbaren Verhalten des Beschuldigten legte er sodann teilweise auch anlässlich der Berufungsverhandlung an den Tag. So verfiel er während seiner Befragung vermehrt in eine stark aufbrausende und aggressive Stimmung, gestikulierte wild umher und warf mit dem italienischen Ausdruck «Vaffanculo» geradezu um sich (vgl. u.a. pag. 375 Z.9 f./VII, 375 Z. 15 ff.