Polizist L.________ hält seinerseits fest, er könne sich an den zweiten Vorfall zwar nicht erinnern, bestätige aber den Inhalt seines Rapports vom 30. Oktober 2020 (pag. 7/VII). Aus den Anzeigerapporten sind jeweils sehr ähnliche Handlungsabläufe ersichtlich. So ist insb. in Bezug auf die dem Beschuldigten vorgeworfene Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie die zahlreichen Beschimpfungen folgender Ablauf augenfällig: Der Beschuldigte schreit herum, gestikuliert mit diversen Gegenständen (Glasflasche [pag. 263/II], Krücken oder Messern)