22 11. Würdigung Polizeirapporte und weitere objektive Beweismittel Die zahlreichen in den Akten vorhandenen Polizeirapporte zu den einzelnen Tatvorwürfen sind nachvollziehbar und enthalten keinerlei Hinweise, wonach deren Inhalte nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen würden. Dass sich der Beschuldigte teilweise nicht mehr an ihm zugerechnete Handlungen erinnern konnte, spricht denn auch nicht dagegen. Polizistin D.__