Wie sich auch bei der nachfolgenden Beweiswürdigung zu den einzelnen Vorwürfen zeigen wird, stehen die Geständnisse zudem im Einklang mit den weiter vorliegenden objektiven wie auch subjektiven Beweismitteln und bestätigen somit die oftmals bereits erdrückende Beweislage. Dafür, dass auf die Geständnisse des Beschuldigten abgestellt werden kann, spricht auch der Umstand, dass er eine Verfehlung nicht leichtfertig, sondern erst dann zugab, wenn aus seiner Sicht, eine Bestreitung keinen Sinn mehr ergab. Als Beispiel ist der Vorfall betreffend Tätlichkeiten zum Nachteil von AA.________ anzuführen.