Betreffend Übertretung gegen das Personenbeförderungsgesetz nach AKS Ziff. I.12 führte er sodann aus, dass er kein Ticket gelöst habe, weil er keine Hilfe bekommen habe und gestand somit auch diesen Vorwurf ein (pag. 383/VII). Der Beschuldigte gestand weiter die ihm vorgeworfene Verunreinigung von fremden Eigentum, mehrfach begangen, nach AKS Ziff. I.13 vollumfänglich ein. Zu AKS Ziff. I.13.2 führte er zudem aus, dass das viele Leute machen würden (pag. 384/VII). Betreffend Vorwurf des unanständigen Benehmens, mehrfach begangen, bestätigte er den Vorfall vom 1. Mai 2020 nach AKS Ziff. I.14.1 (pag. 384/VII) sowie, dass er beim Vorfall vom 8. Mai 2020 gemäss AKS Ziff.