Betreffend Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach AKS Ziff. I.6 gab er erst auf mehrfache Nachfrage und pauschalerweise zu, dass er das ihm Vorgeworfene gemacht habe (pag. 381/VII). Sodann gestand er den Vorwurf der mehrfachen Beschimpfung nach AKS Ziff. I.7 vollumfänglich ein (pag. 381/VII). Betreffend die ihm vorgeworfenen Tätlichkeiten gestand er den Vorfall vom 1. April 2021 nach AKS Ziff. I.9.1 sofort ein, wohingegen er den Vorfall vom 25. April 2021 nach AKS Ziff. I.9.2 zunächst ohne Begründung verneinte. Erst auf Vorhalt des in den Akten befindlichen Videos (pag. 63/III), welches den Vorfall vom 25. April 2021 am .