20 Betreffend den Vorwurf des Hausfriedensbruchs nach AKS Ziff. I.5.1 führte er aus, es sei richtig, dass er im Wohnmobil übernachtet habe. Er sei dort gewesen. Ein Somalier namens «AD.________» habe ihn dorthin gebracht und gesagt, dass man dort übernachten könne. Deshalb habe er dann dort übernachtet, sei am nächsten Tag aber weggegangen (pag. 380/VII). Zum zweiten Vorwurf des Hausfriedensbruchs nach AKS Ziff. I.5.2 gab er zu, dass es stimme. Er habe Fehler gemacht und entschuldige sich dafür (pag. 380/VII). Betreffend Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte nach AKS Ziff.