Ob er im Geschäft geschlafen habe, wisse er nicht mehr. Er sei wirklich sehr betrunken gewesen. Die Frage, ob er die Türe des Geschäfts kaputt gemacht habe, verneinte er (pag. 379/VII). Hinsichtlich des Vorwurfs der Sachbeschädigung nach AKS Ziff. I.3.1 gab der Beschuldigte zu, etwas Kleines kaputt gemacht zu haben. Er sei verärgert und betrunken gewesen. Er habe sich entschuldigt und das sei jetzt fertig (pag 380/VII).