Anlässlich der Einvernahme vom 27. Juli 2021 (pag. 82 ff./V) betreffend den Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung, etc. gab der Beschuldigte an, dass er keine Probleme gesucht habe, er viel getrunken habe und aufgrund der Festnahme unter Stress gestanden sei, weshalb er gespuckt und die Polizisten beschimpft habe. Es tue ihm leid (pag. 83/V). Weiter gab er zu Protokoll, dass er jeden Tag Haschisch rauche (pag. 84/V). In der Einvernahme anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 2. April 2024 (pag. 375 ff./VII) konnte der Beschuldigte, wie bereits erwähnt, erstmals umfassend und nicht nur punktuell zu den einzelnen Delikten befragt werden.