Während seiner Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft vom 26. November 2020 (pag. 138 ff./III) gab er keine Antworten auf die Fragen. Bei der Einvernahme vom 1. April 2021 (pag. 385 f./II) sass der Beschuldigte sodann nur regungslos da und schwieg. Hieraus sind keine massgeblichen Erkenntnisse zu gewinnen. Sodann wurde der Beschuldigte am 7. April 2021 noch zweimal befragt betreffend Sexualdelikt auf einer öffentlichen Toilette (pag. 398 ff./II) und betreffend Raub (pag. 132 ff./III). Diesen Einvernahmen sind für die hier zu behandelnden Delikte ebenfalls keine relevanten Aussagen zu entnehmen. Anlässlich der Einvernahme vom 27. Juli 2021 (pag.