Dass er onaniert habe und auf den Boden der Toilette uriniert habe, daran könne er sich hingegen nicht mehr erinnern. Zum Marihuanakonsum gab er zu Protokoll, er konsumiere jeweils mit Kollegen am Freitag oder Samstag und sie würden sich bei der Reithalle in Bern treffen (pag. 246/II). In der Einvernahme vom 10. September 2020 (pag. 316 ff./II) führte der Beschuldigte zum Vorfall vom 16. August 2020 aus, er folge dem Gesetz, er habe Fehler gemacht und habe danach herausgefunden, dass es nicht gut gewesen sei. Aber er sei ein Mensch. Er entschuldige sich (pag. 317/II). An den Vorfall vom 16. August 2020 könne er sich gar nicht erinnern.