118 ff./II) gab der Beschuldigte in Bezug auf den Vorfall vom 20. Juni 2020 zu, versucht zu haben, dem Polizisten F.________ eine Kopfnuss zu geben sowie ihn in das rechte Knie gekickt zu haben (pag. 119 Rz. 36 ff./II). Anlässlich derselben Einvernahme gab er auch zu, er konsumiere manchmal Marihuana und habe vorgestern das letzte Mal Marihuana geraucht (pag. 119 Z. 63 ff./II). Betreffend den Vorfall vom 10. Juli 2020 gab der Beschuldigte bei der polizeilichen Einvernahme vom 15. Juli 2020 (pag. 244 ff./II) zu Protokoll, zu wissen, dass die Innenstadt für ihn verboten sei und er Passanten angespuckt habe.