III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 9. Vorbemerkung Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung und der Aussagenanalyse kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 98 ff./VII, S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend sind die Grundlagen von Indizienbeweisen in Erinnerung zu rufen: Liegen keine direkten Beweise vor, ist nach der Rechtsprechung auch ein indirekter Beweis zulässig.