12 7.1 Vorbringen der Verteidigung 7.1.1 AKS Ziff. I.1 Nach Ansicht der Verteidigung verletzt der angeklagte Tatzeitraum von einem Monat den Anklagegrundsatz (pag. 390/VII). 7.1.2 AKS Ziff. I.8 Die Verteidigung monierte, es sei ein pauschaler Zeitraum von 3 Jahren angeklagt, was den Anklagegrundsatz verletze. Es sei nicht möglich zu eruieren, welche Vorfälle genau gemeint seien. Eine Verteidigung sei für den Beschuldigten ohne genaue Datumsangabe in der Anklageschrift nicht möglich.