3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 8. März 2024, pag. 339 ff./VII) und je ein ergänzender Bericht hinsichtlich der Prüfung der strafrechtlichen Landesverweisung beim Migrationsdienst des Kantons Bern (datierend vom 12. März 2024, pag. 354 f./VII) und dem Staatssekretariat für Migration SEM (datierend vom 6. März 2024, pag. 334 ff./VII) über den Beschuldigten eingeholt. Zusätzlich zu ihrem Bericht liess der Migrationsdienst des Kantons Bern am 13. März 2024 dem Obergericht sämtliche Migrationsakten auf einer CD zukommen (pag.