2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 9. Dezember 2022 (pag. 60/VII) fristgerecht die Berufung an. Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 19. April 2023 (pag. 88 ff./VII) und wurde den Parteien mit Verfügung vom 19. April 2023 zugestellt (pag. 174 ff./VII). Am 10. Mai 2023 reichte der Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 205 ff./VII). Der Beschuldigte beschränkte seine Berufung auf die Kostenfolgen der Einstellung betreffend Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Beschimpfung (Ziff.