3. Zu einer Busse von CHF 2'230.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil vom 29.11.2021, bei Nichtbezahlung ersatzweise umgewandelt in eine Freiheitsstrafe von 22 Tagen. 4. Zu einer Landesverweisung von 6 Jahren. 5. Zu vier Fünftel der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus der Gebühr der Untersuchung CHF 7'500.00, der Gebühr des Gerichts CHF 5’000.00 und der Auslagen des Gerichts von CHF 20.00 [exkl. der Übersetzungskosten sowie der Kosten für die amtliche Verteidigung]), insgesamt ausmachend CHF 12'520.00, 4/5 ausmachend CHF 10'016.00.