3 ohne Ausrichtung einer Entschädigung unter Auferlegung von einem Fünftel der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus der Gebühr der Untersuchung CHF 7'500.00, der Gebühr des Gerichts CHF 5’000.00 und der Auslagen des Gerichts von CHF 20.00 [exkl. der Übersetzungskosten sowie der Kosten für die amtliche Verteidigung]), insgesamt ausmachend CHF 12'520.00, 1/5 ausmachend CHF 2'504.00, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 200.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2'304.00.