Das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1. Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch den Konsum von Marihuana, angeblich begangen in der Zeit vom Herbst 2018 bis am 24.11.2019 in .________, 2. Beschimpfung, angeblich begangen am 15.05.2018, um ca. 19:30 Uhr, in .________, .________, zum Nachteil der Polizisten Q.________, R.________ und J.________ wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird freigesprochen 1. von der Anschuldigung der Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung, angeblich begangen