3. Das DNA-Profil sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (PCN ________) sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. d DNA-Profil-Gesetz). 4. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem angeordnet. 5. Zu eröffnen: - der Beschuldigten, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Straf- und Zivilklägerin, v.d. Rechtsanwältin Dr. D.________ - dem vormaligen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt CB.________ (auszugsweise Ziff. III.1 und III.2) - der Generalstaatsanwaltschaft