Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt CB.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor oberer Instanz mit CHF 4'655.10. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt CB.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 135 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: